Cityverkehr

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze – Straßenverkehrsrecht

eCall bald Pflicht: Was müssen Autofahrer wissen?

Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Fahrzeugmodelle mit dem elektronischen Sicherheitssystem eCall ausgestattet sein. eCall steht für “emergency call” – also einen Notruf. Das System ermöglicht automatische Notrufe nach einem Unfall sowie eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale. Wie die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) berichtet, verspricht sich die EU-Kommission von der Einführung des Systems einen deutlichen Rückgang tödlicher Verkehrsunfälle.
Verordnung (EU) 2015/758

Hintergrundinformation:
Die EU-Verordnung (EU) 2015/758 schreibt vor, dass alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge ab 31. März 2018 mit eCall ausgerüstet sein müssen. Das europaweite Sicherheitssystem übermittelt bei einem Unfall automatisch über das Mobilfunknetz die GPS-Koordinaten der Unfallstelle an die Notrufzentrale. Auslöser sind die Erschütterungssensoren des Airbags, die dem System einen Aufprall melden. Der Fahrer kann den Notruf aber auch per Knopfdruck auslösen. Zusätzlich ist eine direkte Sprechverbindung zum Notruf 112 möglich. Die EU-Kommission schätzt, dass eCall etwa 2.500 Menschenleben pro Jahr wird retten können. Das neue System erfordert mehrere zusätzliche Bauteile im Fahrzeug. Dazu gehören ein Steuergerät, ein Not-Akku, der auch nach einem Unfall Strom liefert, Lautsprecher, Mikrofon, Notruftaste und Kontrolllampe sowie GPS. Außerdem verfügt das System über eine eigene SIM-Karte. Diese wählt sich erst nach einem Unfall in das Mobilfunknetz ein und übermittelt nur dann eine Reihe von Daten. Dazu zählen die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Treibstoffart, die Position, die letzte Fahrtrichtung sowie anhand der geschlossenen Sicherheitsgurte die Anzahl der Personen an Bord. Im Hinblick auf den Datenschutz schreibt die EU-Verordnung nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice vor, dass die gesendeten Daten nur zweckgebunden zu verwenden sind und keinen anderen Fahrzeugsystemen zur Verfügung stehen dürfen. Eine eCall-Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es nicht – eine Nachrüstung ist technisch aber möglich. Hersteller, die bereits einen eigenen Notrufdienst anbieten, sind künftig verpflichtet, eCall zusätzlich einzubauen. Ein Datenaustausch zwischen beiden Systemen darf nicht stattfinden.
Verordnung (EU) 2015/758

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