Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Wer mit seinem Oldtimer auch im Winter unterwegs sein will, hat die Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres bezüglich der Winterreifenpflicht zu beachten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei geringen Temperaturen – auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßen – dennoch die Ausrüstung mit Winterreifen.

Der Hintergrund: Die Gummimischung von Winterreifen ist wesentlich weicher als die von Sommerreifen. Dadurch bleiben sie auch bei niedrigen Temperaturen flexibel und verhärten nicht. Im Gegensatz zu Sommerreifen zeichnen sich Winterreifen außerdem dadurch aus, dass sie feine Einschnitte im Profil haben. Diese Lamellen sorgen für eine optimale Verzahnung mit der Fahrbahnoberfläche, nicht nur bei Schnee und Matsch. Das Resultat sind deutlich kürzere Bremswege und bessere Fahrstabilität als bei Sommerreifen unter denselben Bedingungen.

Woran erkannt man richtige Winterreifen?

Seit Mai 2017 gelten laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur noch solche Reifen als wintertauglich, die nach einem strengen und einheitlichen Prüfverfahren mit dem “Alpine-Symbol” Schneeflocke und Berg gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, lediglich mit dem “M+S”-Merkmal (für “Matsch+Schnee”) versehene Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Winterreifen, die unter vier Millimeter Profiltiefe aufweisen oder älter als acht Jahre sind, dürfen zwar noch verwendet werden, bringen aber bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr die volle Leistung.

Weitere Tipps für Oldtimer-Fahrer enthält der GTÜ-Oldtimerratgeber unter http://ratgeber.gtue.de

Mit einer Gesetzesänderung im Mai 2017 sind u. a. die Anforderungen an “Winterreifen” neu geregelt worden: http://informativ.gtue.de

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