Was kommt 2018 alles auf die deutschen Autofahrer zu?

Mit dem Jahreswechsel treten immer auch einige Gesetzesänderungen in Kraft. So auch geschehen vom Jahreswechsel 2017 zu 2018. Vor allem Autofahrer müssen sich auf einige neue Gesetze und Pflichten einstellen – sei es nun in puncto Kfz-Steuer oder Abgaswerte. Autofahrer tun gut daran, zu wissen, an welche neuen Gegebenheiten sie sich halten müssen, denn sonst kann es sehr schnell teuer werden.

Gesetzesänderungen 2018 sind etwas, über das sich die Deutschen immer auf dem Laufenden halten sollten. So gibt es nicht nur beim Kindergeld neue Regelungen, sondern auch für Rentner und Langzeitarbeitslose. Auch Autofahrer bleiben von den Änderungen nicht verschont.

On-Board-Diagnose alleine nicht mehr ausreichend

Laut bisheriger Regelung wurden bei Autos der Marke Mercedes die Abgaswerte ab dem Baujahr 2006 mit der Mercedes OBD Diagnose im Fahrzeug geprüft. In Folge des Abgasskandals müssen ab 2018 durchgeführte Abgasuntersuchungen im Zuge einer Endrohrmessung durchgeführt werden.

Schärfere Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen

An Ostern und im Oktober steht bei den meisten Autofahrern ein Reifenwechsel an. Wer sich an die herrschenden Gesetze hält, weiß, dass in der Wintersaison Winterreifen oder Ganzjahresreifen Pflicht sind.

Während bislang bei winterlichen Verhältnissen Ganzjahresreifgen mit dem M+S-Symbol oder Winterreifen mit dem “Alpine”-Symbol aufgezogen werden konnten, tritt nun eine schärfere Regelung in Kraft: Seit dem 1. Januar 2018 reichen Autoreifen mit dem M+S-Symbol nicht mehr aus. Erlaubt sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen, die ein “Alpine”-Zeichen haben. Allerdings betrifft dies nur Neureifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt werden. Alle anderen M+S-Reifen, die dieses Symbol nicht haben, dürfen bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

Wer sich nicht daran hält, riskiert ab 2018 ein höheres Bußgeld. Ist man ohne geeignete Reifen unterwegs, kommt zum bisherigen Bußgeld in Höhe von 60 Euro auch noch ein Bußgeld von 75 Euro obendrauf.

Änderungen bei Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung

Teuer wird es auch bei Kfz-Steuer und -Versicherung. Ab dem 1. September 2018 wird die Steuer für neue Automodelle anders berechnet. Experten gehen davon aus, dass die Kfz-Steuer bei einigen Modellen um mehrere Hundert Prozent höher liegen könnte als bisher. Hintergrund des Ganzen ist, dass das bisher genutzte NEFZ-Prüfverfahren durch die WLTP-Norm ersetzt wird. Durch die “Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure” kommen meist höhere Co2-Werte heraus, die sich – sehr zum Leidwesen vieler Autofahrer – in der Kfz-Steuer widerspiegeln werden.

Darüber hinaus kommt es auch wieder zu einer Neuberechnung der Typ- und Regionalklassen, welche der Kfz-Versicherung zugrunde gelegt werden. Während sich für die meisten Autofahrer nichts ändert, müssen andere mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen. Betroffen sind hauptsächlich stark motorisierte SUVs sowie Oberklassewagen. Dafür rutschen viele Kleinwagen in eine niedrigere Typklasse. Ähnlich sieht es bei den Regionalklassen aus. Ab 2018 werden 67 deutsche Zulassungsbezirke in eine bessere Regionalklasse gestuft, 41 hingegen landen in einer schlechteren Regionalklasse.

Doch nicht für jeden Autofahrer ändert sich damit was; rund 31 Millionen Autofahrer behalten die Regionalklassen von 2017.

Weitere Gesetzesänderungen ab 2018

Daneben gibt es noch weitere Gesetzesänderungen. So werden die bei der Hauptuntersuchung auf das Kennzeichen geklebte Plaketten die Farbe Grün haben. Der HU-Termin darf um bis zu zwei Monate überzogen werden. Ab dann muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro gerechnet werden. Außerdem entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bis Ende Februar über ein mögliches Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart.


Quelle: Pressemeldung Mercedes-Benz