Was erwartet Autofahrer in Deutschland 2018?

Winterreifenpflicht 2018

Neuerungen im Überblick:

Automatisches Notrufsystem eCall, neue Regelung für Winterreifen oder die digitale Vignette: Wie jedes neue Jahr bringt auch 2018 einige gesetzliche Änderungen mit sich. Auch Autofahrer müssen sich auf Neuerungen und neue Gesetze im Straßenverkehr einstellen. Der Automobilclub Mobil in Deutschland hat die wichtigsten Änderungen für die Autofahrer in Deutschland recherchiert.

Neue Regelung für Winterreifen:

Die erste Änderung betrifft die Nutzung von Winter- und Ganzjahresreifen in Deutschland. Ab 1. Januar 2018 sind nur noch Reifen zulässig, die ein „Alpine“-Zeichen besitzen – also das uns eher bekannte Schneeflocken-Symbol. Bisher bestand bei winterlichen Straßenverhältnissen die Auswahl zwischen Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol oder Winterreifen mit “Alpine”-Symbol. Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol werden nun jedoch nicht mehr ausreichen. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neureifen. Wer gerade noch Winterreifen gekauft hat, für den gilt die Übergangsfrist und darf diese Reifen noch bis 30. September 2024 fahren. Ab diesem Stichtag tritt die Neuerung vollends in Kraft und Winterreifen dürfen ohne „Alpine“-Symbol nicht mehr auf die Straße.

Gut zu wissen: Wer mit falschen Reifen unterwegs ist, wurde bisher nur bestraft, wenn man in diesem Augenblick der Fahrer des Fahrzeuges war. Und zwar mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Ab 2018 soll nun auch der Halter des Autos in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier können dann sogar 75 Euro und ebenfalls ein Punkt fällig werden. Machen Sie Ihr Auto also rechtzeitig winterfest und überprüfen Sie in jedem Fall, ob Ihre Reifen die neue Norm erfüllen.

Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU):

Nach dem Abgasskandal ordnete der Bund für die Zukunft die Pflicht an, die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) einzuführen. Allein die Werte per On-Board-Diagnose zu überprüfen, reichte bislang nicht aus, Defekte oder bewusste Manipulation zu erkennen. Nur im Falle eines Fehlers wurde am Endrohr gemessen. Jetzt müssen Diesel und Benziner die direkte Messung der Abgase am Endrohr bestehen, um eine neue TÜV-Plakette zu erhalten. Der Bund möchte dadurch die Transparenz erhöhen und Skandale wie diesen zukünftig umgehen.

Neuberechnung der Kfz-Steuer:

Was die Berechnung der Kfz-Steuer betrifft, so wird es auch hier eine Änderung geben. Ab dem 1. September 2018 wird die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge mit dem neuen Verfahren des WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) berechnet. Experten
rechnen dabei mit einem drastischen Anstieg der Steuern, da durch diese neue Abgasmessung höhere CO2-Werte und damit höhere Steuern fällig werden. Für ältere Fahrzeuge ändert sich aber nichts. Auch Autos, die erst nach dem 30. September 2018 produziert wurden, aber schon vorher die Typzulassung erhielten, sind von der Erneuerung ausgeschlossen.

eCall-Notrufsystem in Neufahrzeugen:

Als Neuheit in 2018 wird außerdem das neue automatische Notrufsystem „eCall“ eingeführt und bei allen neuen PKW zur Pflicht werden. Die EU-Kommission schätzt mit diesem System eine Verringerung von Unfalltoten bis zu 10%. Bei Eintreten eines Unfalls löst die Technik den europaweit einheitlichen Notruf 112 ganz automatisch aus. Somit kann Zeit gespart und der Rettungsdienst sogar informiert werden, wenn der Fahrer bewusstlos ist. Das System sendet in diesem Fall nur ganz spezifische Informationen, wie beispielsweise Zeit und Ort des Unfalls, Insassenanzahl oder Treibstoffart.

Diesel-Fahrverbote in Städten:

Es ist ein ständiges Hin und Her: Werden alte Dieselmotoren in Zukunft in Städten noch zulässig sein, oder nicht? Wir können nur hoffen, dass diese Forderung am 22. Februar 2018 endlich vom Tisch sein wird. Denn an diesem Tag wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tagen und über Fahrverbote diskutieren. Diese sollten ursprünglich flächendeckend und ganzjährig für den Stuttgarter Raum gelten und besonders der Umwelt zu Gute kommen. Es bleibt spannend, wie sich das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Für uns steht aber fest: Diesel-Fahrverbote in Städten müssen zwingend verhindert werden.

Österreich: Einführung der digitalen Vignette und Preiserhöhung:

Wer im kommenden Jahr eine Reise zu unseren Nachbarn in Österreich plant, sollte etwas mehr Geld für Vignetten kalkulieren. Der Preis für die Vignette wird 2018 um etwa ein Prozent erhöht. Demnach kostet das Pickerl für zehn Tage 9,00 Euro (vorher 8,90 Euro), für zwei Monate 26,20 Euro (vorher 25,90 Euro) und für ein Jahr 87,30 Euro (vorher 86,40 Euro).
Neu ist ebenfalls die Einführung der Digitalen Vignette. In nur wenigen Klicks kann man jetzt die Vignette für Österreich bei Asfinag.at online kaufen und verzichtet so auf den ständigen Begleiter auf der Windschutzscheibe.

Mit dieser Aufstellung zu den wichtigsten Neuerungen in 2018 sollte auch im kommenden Jahr nichts schief gehen. Gut informiert können Sie getrost in das neue Jahr starten. Alle weiteren Informationen zum Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. finden Sie online unter www.mobil.org

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