Warum sollte ein Auto nach einem Unfall begutachtet werden

Warum sollte ein Auto nach einem Unfall begutachtet werden?

Laut Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) gab es in Deutschland im Jahr 2021 rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Statistiken für das Jahr 2022 wurden noch nicht veröffentlicht. Experten empfehlen den Unfallbeteiligten meistens, eine KFZ-Begutachtung durchführen zu lassen. Doch wieso ist ein Gutachten nach einem Unfall im Straßenverkehr überhaupt nötig?

Warum sollte ein Auto nach einem Unfall begutachtet werden
Warum sollte ein Auto nach einem Unfall begutachtet werden

Was passiert bei einem Gutachten?

In einem Unfallgutachten werden von einem KFZ-Sachverständigen oder KFZ-Gutachter alle relevanten Informationen festgehalten, die die Versicherung des Unfallgegners für die Regulierung des Schadens benötigt:

  •       Einschätzung des Autos – Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und die Ausstattung, um einen umfassenden Eindruck zu gewinnen und um den Wert des Unfallwagens realistisch einschätzen zu können.
  •       Auflistung aller Schäden – Im KFZ-Gutachten werden sämtliche Schäden, also sowohl Schäden, die schon vor dem Unfall bestanden als auch neue Unfallschäden, detailliert erfasst. Neben einem schriftlichen Gutachten werden hier auch detaillierte Fotos erstellt.
  •       Einschätzung der Reparatur und Kostenkalkulation – Nun sind alle relevanten Informationen vorhanden und der KFZ-Gutachter schätzt die benötigten Reparaturen sowie deren Dauer und Kosten.
  •       Wertminderung – Zudem ermittelt der Experte, ob es an dem Auto durch den Unfall zu einer Wertminderung kam. Unfallwagen sinken oft stark im Wert, auch wenn die Unfallschäden durch eine Fachwerkstatt komplett behoben wurden.
  •       Bewertung – Im finalen Schritt gibt der KFZ-Gutachter seine Bewertung ab. Er beurteilt hier, ob sich eine Reparatur des Schadens lohnt oder es durch den Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kam.

Ein Unfallgutachten ist also besonders bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall sinnvoll, um eine sachkundige Übersicht über alle Schäden und Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherungen zu erhalten. Wenn kein Gutachten vorhanden ist, bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung oft nur die Mindestsumme. Ein Gutachten stellt also sicher, dass alle entstandenen Schäden tatsächlich repariert werden.

Ist ein Gutachten bei allen Unfällen nötig?

Ein ausführliches Unfallgutachten ist nicht immer nötig. Bei Bagatellschäden, wie etwa kleinen Kratzern, verzichten viele Kfz-Versicherungen auf ein Gutachten. Die gängige Bagatellgrenze liegt bei 750 Euro. Problematisch hierbei ist jedoch, dass Laien bei vielen Unfallschäden kaum beurteilen können, ob lediglich ein kleiner Bagatellschaden vorliegt oder der Unfall einen größeren Schaden verursacht hat.

Inzwischen haben sich deshalb unterschiedliche Gerichte (z.B. AG Leer, Az. 073 C 318/12, BGH Karlsruhe, Az: VI ZR 365/03, AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11) mit der Frage beschäftigt, ob in seinem solchen Fall trotzdem auf Kosten der Versicherer ein Gutachten eingeholt werden kann.

Um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden, ist es bei einem vermeintlichen Bagatellschaden sinnvoll, einen Kostenvoranschlag vor einer Kfz-Werkstatt einzuholen. Wenn die Werkstatt der Ansicht ist, dass kein Bagatellschaden vorliegt, sollte zusätzlich ein Gutachten beauftragt werden.

Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?

Ein ausführliches Kfz-Gutachten kostet meistens mehrere hundert Euro. Ob die Kosten dafür selbst übernommen werden müssen oder ob der Unfallgegner beziehungsweise seine Versicherung das Gutachten bezahlen muss, hängt von der Schuldfrage ab.

  •       Hat der Geschädigte keine Mitschuld, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die kompletten Kosten für das Gutachten tragen.
  •       Hat der Geschädigte eine Mitschuld, werden die Kosten des Gutachtens prozentual durch die Unfallbeteiligten übernommen.
  •       Wenn der Unfallschaden durch Eigenverschulden entstanden ist, entscheidet die eigene Kaskoversicherung, ob ein Gutachten nötig ist. Wenn dies der Fall ist, muss die Versicherung sämtliche Kosten übernehmen.
  •       Wenn das Unfallgutachten eigenmächtig beauftragt wurde, ohne dass eine Versicherung das gefordert hat, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Fazit

Hohe Unfallschäden sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Um bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall seine Ansprüche vollständig gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen zu können, ist, außer bei Bagatellschäden, deshalb ein Gutachten von hoher Bedeutung. Außerdem kann ein Gutachten bei einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel verwendet werden. Nötig ist dies zum Beispiel, wenn die Versicherung des Unfallgegners nur einen Teil der Schäden regulieren möchte. Es wird somit deutlich, dass bei einem Autounfall keinesfalls auf die Erstellung eines Gutachtens verzichtet werden sollte.