Vignette 2017 auf Schweizer Autobahnen nicht vergessen

Autofahrer aufgepasst: Ab 01. Februar ist die Vignette 2017 auf

Schweizer Autobahnen Pflicht. Eine alte oder keine Vignette wird richtig teuer. Neben der Busse von CHF 200,00 müssen “Sünder” einen neuen Sticker kaufen und diesen gleich am Auto anbringen.

Wer benötigt Vignetten und wer verkauft sie?

Sämtliche PKWs, Motorräder und Anhänger sowie Motorfahrzeuge, die nicht der LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) unterstehen, welche Autobahnen und entsprechend gekennzeichnete Autostrasse benützen, sind der Vignettenpflicht unterstellt.

Den Sticker können Sie am Zoll, bei Poststellen, Autobahnraststätten und Tankstellen zum Preis von CHF 40,00 erwerben.  Dieser muss auf der Innenseite der Frontscheibe und von aussen gut sichtbar, angebracht werden. Und zwar so, dass die Sicht des Fahrzeuglenkers nicht beeinträchtigt wird.

Gültigkeit

Schweizer Autobahnvignetten sind jeweils bin Ende Januar des Folgejahres seiner Gültigkeit erlaubt. Die aktuelle können Sie deshalb bis 31. Januar 2018 verwenden.

Heisser Tipp von “meinautomagazin.de”

Falls Sie auf Schweizer Autobahnen unterwegs sind, sollten Sie die Vignette spätestens am 01. Februar 2017 korrekt anbringen. Das Sparpotentenzial und ein möglicher Ärger mit Schweizer Gesetzeshütern – diese kennen weder ein Pardon –

sollten Ihnen ie CHF 40,00 wert sein. Erfahrungsgemäss führt die Polizei schweizweit in den ersten Februartagen gezielte Kontrollen der Vignetten (auch nachts) durch.

Die Schweizer Polizei macht richtig Ärger, wenn…

…die Vignette mit Klebestreifen, Folien und Ähnlichem am Fahrzeug angebracht ist, um den Sticker nochmals verwenden zu können. Nur mitgeführte, sind nicht erlaubt. Abgelöste und auf andere Fahrzeuge übertragene Autobahnvignetten sind ungültig.

Bereits benutzte, werden nach schweizer Usanz als entwertet taxiert. Ein nochmaliger Gebrauch wird präparierten Vignetten gleichgesetzt. Benutzer solcher Autobahnvignetten können wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von mindestens CHF 500,00 gebüsst werden.

Benötigen Sie weitere Informationen um das Thema Vignetten? Bitte  wenden Sie sich an die

Oberzolldirektion
Abteilung Verkehrsabgaben
Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel.: +41 58 467 15 15

meinautomagazin.de, Ihr aktuelles Autoportal