Unfall - Was ist zu tun

Unfall – Was ist zu tun?

Wann brauche ich nach dem Autounfall ein Sachverständigengutachten?

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist er passiert: der Autounfall. Viele Lenker und Lenkerinnen sind allerdings unverhofft Teil von ihm und müssen sich nun mit Versicherung und Reparatur herumärgern. Damit die Kosten nicht von einem selbst getragen werden, empfiehlt sich stets ein Gutachten eines Sachverständigen, um jede Lage richtig, schnell und einfach zu klären.

Unfall - Was ist zu tun
Unfall – Was ist zu tun

Erste Schritte nach einem Unfall

Bevor überhaupt über einen Sachverständigen und andere bürokratische Schritte nachgedacht wird, sollte alles Notwendige vor Ort gesichert und abgeklärt werden. Als Erstes muss stets die Unfallstelle gesichert sein. Hierbei ist es egal, ob diese auf einem Parkplatz, einem Pannenstreifen oder direkt auf der Fahrbahn geschehen ist. Der Warnblinker muss eingeschalten und das Warndreieck aufgestellt werden. Damit andere Fahrer auf die Unfallstelle rechtzeitig aufmerksam werden, muss das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Meter zu den Fahrzeugen platziert werden. Danach sollte immer die Warnweste angezogen werden, welche verpflichtend im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Vor allem bei schlechter Sicht und einer viel befahrenen Straße lohnt sich die Weste, damit andere Lenker auf die Teilnehmer des Unfalls schnellstmöglich reagieren können und sich dadurch weitere Beeinträchtigungen oder Unfälle vermeiden lassen.

Falls Erste Hilfe benötigt wird, sollte der Krankenwagen gerufen werden. Selbst bei harmlos aussehenden Verletzungen empfiehlt sich die Untersuchung durch Profis. Danach müssen notwendige Beweise wie Fotos von Unfallstelle und der beschädigten Fahrzeuge gesammelt werden. Die Beweise helfen nachträglich, den Unfallvorgang nachzuvollziehen und die Arbeit von Sachverständigen zu erleichtern. Am besten werden Zeugen gesucht und deren Kontaktdaten mitaufgenommen. Je nach Unfall und Unfallhergang sollte die Polizei gerufen werden. Verlangen diese zusätzlich Führerschein und Fahrzeugschein, müssen diese vorgezeigt werden. Abschließend müssen die Daten beider Crashgegner ausgetauscht werden. Gemeinsam lässt sich der Unfallbericht leichter ausfüllen als allein. Beide beteiligten erhalten diesen Bericht, um die weiteren Formalitäten mit der Versicherung zu klären.

Je nach Unfall, Schaden und Unfallvorgang genügt es jedoch nicht, nur den Unfallbericht auszufüllen. Vor allem bei einem verzwickten Vorgang, bei welchem sich die Gegner nicht einig sind bezüglich Verursacher und Opfer, hilft die Beurteilung des Schadens durch einen Sachverständigen. Dieser schätzt anhand seiner Expertise die Schadenhöhe richtig ein und hilft gegebenenfalls, zu hohe Kosten zu vermeiden.

Der Vorteil eines Sachverständigen

Ein Sachverständiger erstellt nach einem Autounfall ein Gutachten, in welchem er die Höhe des entstandenen Schadens einschätzt. Das professionelle Gutachten beinhaltet wichtige Informationen zum Unfall und listet unter anderem sämtliche notwendigen Reparaturen auf. Folglich hilft diese besondere Bewertung festzulegen, ob sich die Instandsetzung des Fahrzeuges überhaupt wirtschaftlich noch lohnt.

Das Gutachten hilft gleichzeitig nicht nur der Versicherung, sondern den Unfallbeteiligten. Da in ihm sämtliche entstandenen Schäden detailliert festgehalten werden, können diese selbst einige Zeit nach dem Unfall noch bewiesen werden. Dies wiederum sorgt im Falle eines Rechtsstreits dafür, dass ausführliche Beweise vorliegen.

Einen Sachverständigen beauftragen

Wichtig für die Beauftragung eines Gutachters ist der Vorgang des Unfalls selbst. Es wird zwischen Fremd- und Eigenverschulden unterschieden. Ebenfalls muss festgestellt werden, ob der verunfallte Wagen eine Kasko- oder Haftpflichtversicherung besitzt.

Der Geschädigte besitzt das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Dies ist sogar äußerst ratsam, um tatsächlich ein nicht voreingenommenes Gutachten zu erhalten. Versicherer besitzen häufig sogenannte Kooperationsverträge mit bestimmten Sachverständigen, welche in einigen Fällen zugunsten der Versicherung entscheiden.

Handelt es sich um einen selbst verursachten Unfall, Vandalismus oder Schäden durch höhere Gewalt wie etwa einem Unwetter, hilft lediglich eine Kaskoversicherung. Diese ermöglicht überhaupt erst eine Regulierung durch eine Versicherung. Ist in diesen Fällen ein Gutachter nötig, wird er durch die Kaskoversicherung beauftragt.

Bezahlung eines Sachverständigen

Handelt es sich um einen Unfall, an welchem der Geschädigte keinerlei Mitschuld trägt, muss er den Gutachter nicht eigenständig bezahlten. Die Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Begutachtet wird hierbei das Fahrzeug des Geschädigten. Trägt der Geschädigte allerdings Mitschuld am Unfall, ist das Gutachten für ihn nicht ganz kostenlos. Er muss in solchen Fällen stets einen Teil der Kosten übernehmen.

Stellt ein Fahrzeugbesitzer einen selbstverschuldeten Schaden an seinem eigenen Auto fest, muss dieser die Kaskoversicherung kontaktieren. Die Kaskoversicherung entscheidet letztendlich, ob ein Gutachter benötigt wird. Erhält dieser den Auftrag, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Sachverständigengutachten VS. Kostenvoranschlag

Als Alternative zum Sachverständigengutachten zeigt sich der Kostenvoranschlag. Er fungiert als eine Art „kleine Variante“ zur ausführlichen Beschreibung und wird gerne anstelle eines Gutachters aufgrund der Kostenersparnis in Auftrag gegeben. Der Voranschlag lässt sich deutlich günstiger und schneller anfertigen. Allerdings besitzt er nicht die Genauigkeit und Ausführlichkeit eines echten Schadensgutachtens.

Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine verbindliche Zusage darüber, einen Reparaturauftrag zu einem festgelegten Preis durchzuführen. Da er immer von einem bestimmten Unternehmen ausgestellt wird, bezieht er sich nur auf dieses. Der Übertrag auf beispielsweise eine andere Werkstatt ist nicht möglich. Der Ersteller des Voranschlags führt in der Regel ebenfalls die Reparatur aus.

Bei kleineren Schäden lässt sich die Schadensabwicklung mittels eines Voranschlags durchführen. Wichtig ist dies vor allem in Bezug auf die Gewährleistung und eventuelle Schadenersatzansprüche. Zudem werden die Kosten im Kostenvoranschlag nicht automatisch von der Versicherung übernommen. Es muss zuvor abgeklärt werden, ob diese die Reparaturkosten trägt. Die Abwicklung muss zur Gänze in schriftlicher Form erfolgen.

Ergänzend ist der Kostenvoranschlag nicht immer gratis. Ob eine Vergütung für ihn verrechnet wird, unterscheidet sich in jeder Werkstatt. Immer mehr Werkstatt-Betriebe stellen inzwischen für das Anfertigen eines Voranschlags eine Gebühr in Rechnung. Dies geschieht vor allem dann, wenn kein konkreter Reparaturauftrag folgt. Sie beträgt durchschnittlich 50 bis 100 Euro. Manche Werkstätten berechnen die Gebühr in Relation zur Schadenhöhe, wobei rund 10 Prozent der ermittelten Summe üblich sind. Folglich sollte vor dem Erstellen eines Kostenvoranschlags gut darüber nachgedacht werden, ob ein Sachverständiger mit einem Unfallgutachten nicht die bessere, effektivere und preisgünstigere Lösung darstellt.