“Unfall mit dem Einkaufswagen” – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Sigrid L. aus Plön:
Welche Versicherung zahlt den Schaden, wenn mein Einkaufswagen auf dem Supermarkt-Parkplatz wegrollt und ein fremdes Auto beschädigt? Übernimmt das meine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Welche Versicherung einen solchen Schaden übernimmt, richtet sich danach, wie genau es zu dem “Einkaufswagenunfall” gekommen ist. Für alle Schäden, die anderen durch den Betrieb oder Gebrauch des Autos zugefügt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu zählen beispielsweise Be- und Entladen des Autos. Ist das Malheur also beim Einladen der Einkaufstüten in den Kofferraum passiert, ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Anders ist es jedoch, wenn der Einkaufswagen auf dem Weg zum Auto oder beim Zurückbringen auf Abwege geraten ist. Denn das hat mit dem Betrieb des Autos nichts zu tun: Hier zahlt der Unfallverursacher oder, wenn vorhanden, dessen Privathaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch verschiedene Grenzfälle, in denen es auch für die Gerichte knifflig wird: Zum Beispiel, wenn der Einkaufswagen beim Aufschließen des Autos davonrollt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass dann grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht den Schaden tragen muss.
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