Radfahren

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Zivilrecht

Winterwetter: Eingeschränkte Streupflicht auf Parkplätzen Bei Glätte müssen Radfahrer unter Umständen absteigen und schieben. (Bildquelle: ERGO Group) Auf Parkplätzen gilt nur eine eingeschränkte Räum- und Streupflicht. Einzelne Glättestellen sind von Passanten hinzunehmen. Radfahrer müssen bei Glätte unter Umständen absteigen und schieben. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht Augsburg entschieden. […]

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Winterwetter: Eingeschränkte Streupflicht auf Parkplätzen Bei Glätte müssen Radfahrer unter Umständen absteigen und schieben. (Bildquelle: ERGO Group) Auf Parkplätzen gilt nur eine eingeschränkte Räum- und Streupflicht. Einzelne Glättestellen sind von Passanten hinzunehmen. Radfahrer müssen bei Glätte unter Umständen absteigen und schieben. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht Augsburg entschieden.

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze

Mountainbiker im Wald gestürzt: Gemeinde haftet nicht Die Verkehrssicherungspflicht der Straßen gilt nicht für Waldwege. (Bildquelle: ERGO Group) Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte “waldtypische Gefahren”. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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Mountainbiker im Wald gestürzt: Gemeinde haftet nicht Die Verkehrssicherungspflicht der Straßen gilt nicht für Waldwege. (Bildquelle: ERGO Group) Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte “waldtypische Gefahren”. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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Karneval: Promillegrenzen im Auto und auf dem Rad – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Karneval: Promillegrenzen im Auto und auf dem Rad

Cowboys und Clowns im Straßenverkehr Karnelavisten sollten lieber zu Fuß gehen. Quelle: PantherMedia/B39223515 Zum närrischen Karnevalstreiben gehören ein Glas Bier oder ein Gläschen Sekt meist dazu. Doch auch in der fünften Jahreszeit gilt: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die Verkehrsregeln einhalten – und nicht nur beim Auto-, sondern auch beim Radfahren. Was es zu beachten

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