Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld
R+V-Infocenter: Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz – an Fahrzeuge gekoppelte Anhänger sind ausgenommen Wiesbaden, 25. Februar 2016. Für gelegentliche Transporte aller Art sind sie praktisch: Doch wohin mit dem Anhänger, wenn der Besitzer keinen Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Dann darf er zwar auf der Straße parken – aber nicht länger als zwei Wochen […]
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