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“Unterschied zwischen Kfz-Schutzbrief und Automobilclub-Mitgliedschaft”

Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung Gut beraten von den Experten der ERGO Group Carolin P. aus Jülich: Für den Fall einer Autopanne möchte ich mich gerne mit einem Schutzbrief absichern. Wie unterscheidet sich ein Schutzbrief als Teil meiner Kfz-Versicherung von einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub? Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: Wer schnell eine Pannenhilfe […]

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Schäden beim Abschleppen: Wer haftet? Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, bittet in der Regel dort um Hilfe, wenn der Wagen liegen bleibt. Kommt es dann beim Abschleppen zu Schäden am Fahrzeug, kann dessen Besitzer den vom Automobilclub beauftragten Abschleppdienst nicht direkt verklagen. Denn zwischen Fahrzeughalter und Abschleppdienst besteht kein Vertrag. Auch ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch

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