Mitwirkung und Pflichten des Beifahrers beim Autofahren

Häufig wird die Rolle eines Beifahrers unterschätzt. Dabei kann sein Verhalten den Fahrer enorm zum Positiven aber auch zum Negativen beeinflussen. Was viele nicht wissen: Auch der Beifahrer kann für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haften, weshalb ihm das Verkehrsrecht einige Pflichten auferlegt. Welche das sind, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg

 

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Bei welchen Verstößen haftet der Beifahrer?
 
Nicht immer haftet automatisch der Autofahrer für ein Vergehen im Straßenverkehr. Steigt der Beifahrer z.B. aus dem Auto aus ohne sich vorab umzusehen und trifft dabei mit der Tür ein anderes Auto, haftet er selbst für diesen Schaden, sofern ihm das Vergehen nachgewiesen werden kann. Bei diesem Vergehen handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, für den der Beifahrer selbst die Verantwortung übernehmen muss. Je nach Schwere und Art des Vergehens folgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Anders sieht es jedoch in Bezug auf den Drogen- und Alkoholkonsum aus. Für den Beifahrer gilt in der Regel keine Promillegrenze. Das bedeutet, dass dieser alkoholisiert sein darf, insofern der Fahrer nüchtern ist. Mischt sich der betrunkene Beifahrer jedoch in die Fahrt ein, sodass der Fahrer einen Unfall verursacht, kann er für diese Tat belangt werden. So kann auch der Beifahrer einem Drogentest unterzogen werden. Handelt es sich zudem beim Beifahrer um den Begleiter eines minderjährigen Fahranfängers, muss dieser in jedem Falle nüchtern sein.

Schwerwiegende Konsequenzen für den Beifahrer kann auch die Missachtung der Anschnallpflicht nach sich ziehen, denn diese gilt grundsätzlich für alle Insassen. Handelt es sich bei dem Beifahrer um einen Erwachsenen, muss dieser selbst für sein Vergehen einstehen. Den Fahrer trifft also keine Schuld. Zwar ist letzterer dazu verpflichtet zu überprüfen, ob alle Insassen angeschnallt sind; findet jedoch eine Kontrolle durch die Polizei statt, muss der Beifahrer das Verwarngeld in Höhe von 30 Euro aus eigener Tasche zahlen.
 
Wissen über Vergehen des Fahrers
 
Begeht der Fahrer eine Unfallflucht, kann der Beifahrer in der Regel nicht für das Vergehen belangt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Beifahrer selbst zu dem Unfall beigetragen hat, z.B. indem ins Lenkrad gegriffen wurde. War er allerdings nicht beteiligt, gilt er lediglich als Zeuge des Unfalls und kann im Falle einer Fahrerflucht nicht bestraft werden. Eine Sanktion für den Beifahrer kann jedoch folgen, wenn dieser sein Auto einer Person, die nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, zur Verfügung stellt. In diesem Fall hat der Beifahrer die Pflicht zu prüfen, wem er seinen Wagen anvertraut.

Gleiches gilt beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Auch hier muss sich der Beifahrer darüber informieren, ob die Person, der er sein Auto überlässt, dazu in der Lage ist, dies auch sicher zu führen. Ob eine Mitschuld des Beifahrers besteht, hängt also davon ab, wie offensichtlich der Alkoholkonsum des Fahrers ist.

Pflichten des Beifahrers
 
Wie schon erwähnt, unterliegen auch Beifahrer einigen Pflichten. Hierzu gehört es z.B. berechtigte Kritik am Fahrstil auszuüben oder den Autofahrer auf Verkehrsverstöße aufmerksam zu machen. Hält dieser etwa zu wenig Abstand ein, fährt zu schnell oder bremst zu hastig ab, so dass Personen im Auto oder im Straßenverkehr gefährdet werden können, sollte ihn der Beifahrer ruhig aber bestimmt auf diese Vergehen aufmerksam machen. Zwar kann er im Falle eines Unfall nicht für die Verstöße des Fahrers belangt werden, ein Unglück jedoch eventuell durch seine Kritik verhindern.

Eine Unterstützung sollte der Beifahrer auch beim Suchen des Weges oder von Parklücken sein. So kann dieser z.B. das Navigationssystem bedienen, um eine Ablenkung des Autofahrers während der Fahrt und etwaige Gefahrensituationen zu verhindern. Zudem kann der Beifahrer ebenfalls auf die Verkehrssituation achten und somit Unfälle vereiteln. Auch Verkehrsschilder, die eine Umleitung anzeigen, werden vom Beifahrer häufig schneller wahrgenommen.

Eine weitere Pflicht des Beifahrers besteht darin, ein Auge auf die Verfassung des Fahrers zu haben. So sollte dieser schon vor Antritt der Fahrt davon überzeugt sein, dass der Fahrer das Auto sicher ans Ziel führen kann. Ist der Autofahrer emotional aufgelöst, gestresst oder weist er Anzeichen der Müdigkeit auf, sollte der Beifahrer ihn darauf aufmerksam machen und die Fahrt, sofern möglich, selbst weiterführen. Gleiches gilt, wenn der Autofahrer Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum aufweist.

Beifahrer, die es eilig haben und den Fahrer drängeln, sind hingegen keine gute Unterstützung. Unruhige und nervöse Handbewegungen können den Fahrer unter Zeitdruck setzen. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße sind dadurch vorprogrammiert. Zudem sollte der Beifahrer den Fahrer nicht dadurch ablenken, dass er ins Lenkrad greift, die Musik zu laut einstellt oder ihm Fotos bzw. Videos auf dem Handy zeigt.

Weitere Informationen zum Thema „Pflichten des Beifahrers“ finden Sie unter www.bussgeldkatalog.com.