Folge des Blitzer-Urteils: Fast alle stationären Messanlagen im Saarland haben ausgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied am 05. Juli 2019, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind. Begründet wurde das Urteil mit der Unmöglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung des Sachverhalts infolge fehlender (nicht gespeicherter) Daten. Diese Problematik ist auch bei Geräten anderer Hersteller bekannt. Der Meldung des saarländischen Rundfunks zufolge sind nun auch die Blitzer vom Typ Poliscan und Leivtec XV3 betroffen, sodass das saarländische Innenministerium die zuständigen kommunalen Behörden informiert habe, laufende und zukünftige Verfahren, die auf der Messung dieser Geräte beruhen, bis auf Weiteres einzustellen. Was das bedeutet, verrät die Berliner Coduka GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Folge des Blitzer-Urteils: Fast alle stationären Messanlagen im Saarland haben ausgeblitzt
Folge des Blitzer-Urteils: Fast alle stationären Messanlagen im Saarland haben ausgeblitzt / Poliscan Speed Blitzer © Coduka GmbH. Quelle: obs/CODUKA GmbH/Coduka GmbH

Das Urteil des Verfassungsgerichts hat ganz eindeutig ergeben, dass Betroffenen ein Grundrecht auf Verteidigung zugesprochen werden müsse. Der Traffistar S350 leiste das aber aktuell nicht, da er die erforderlichen Messwerte nicht speichere. Deren Fehlen mache eine Überprüfung der Weg-Zeit-Berechnungen unmöglich. Diese Begründung trifft gemäß der saarländischen Behörden nun auch auf den Poliscan Blitzer von Vitronic und den Typ XV3 von Leivtec zu. Damit widersprechen diese der Aussage des Herstellers Vitronic, man würde den Maßstäben des Gerichts bereits genügen.

Mobile Messanlagen sollen laut Behörden nicht betroffen sein. Dazu äußert sich Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, wie folgt: “Auch mobile Blitzer müssten erst einmal einer Prüfung vor Gericht standhalten. Ich denke, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.” Wie aber verhält es sich mit den Chancen einer Anfechtung bei den stationären Blitzern? Dazu Ginhold: “Bereits rechtskräftige Fälle haben Bestand, das heißt, es gibt keine Möglichkeit der Anfechtung. Auch der Weg über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entfällt. Eine geänderte Rechtsprechung, wie in diesem Fall durch das Urteil erfolgt, stellt keinen Grund für eine Wiedereinsetzung im Sinne des Gesetzes dar.”

Anders sehe es hingegen bei laufenden Verfahren im Saarland aus – diese müssten aufgrund des Urteils eingestellt werden. “Sollten Sie keine Benachrichtigung hinsichtlich der Einstellung Ihres Verfahren erhalten haben, melden Sie sich über www.geblitzt.de an. Unsere Anwälte kümmern sich darum. Mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten müssen Sie in der Regel nicht mehr rechnen”, so Ginhold weiter.

Abschließend fügt Ginhold hinzu: “Die Signalwirkung des Urteils aus dem Saarland lässt sich jetzt schon beobachten. Viele zuständige Behörden anderer Bundesländer prüfen bereits, inwieweit das Urteil Einfluss auf das eigene Vorgehen haben könnte. Berlin zum Beispiel geht noch weiter und hat bereits neun Traffistar Blitzer aus dem Verkehr gezogen.”

Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.