Finanzierung schweizerischer Autobahnen gesichert

Solide Finanzierung von Ausbau und Unterhalt

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schweizerischer Autobahnen

Mit der Annahme des “Bundesbeschlusses über die Schaffung eines

Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)” haben 62% der Abstimmenden am in der Schweiz am vergangenen Wochenende die Basis für die gesicherte Finanzierung für Unterhalt und Ausbau schweizerischer Autobahnen gelegt.

Verdoppelung des Verkehrs seit 1990 in der Schweiz

Die Verdoppelung des Verkehrs seit 1990 führt nicht nur zu Spitzenzeiten auf den Nationalstrassen, den schweizerischen Autobahnen zu immer mehr Staus und massiv steigenden Kosten für den Unterhalt des Autobahnnetzes. Prognosen über die weitere Entwicklung gehen von einem weiterhin starkem Verkehrswachstum aus. Auch bezüglich des Agglomerationsverkehrs besteht dringender Investitionsbedarf.

Die Regierung vertritt die Meinung, dass der NAF, welcher bereits 2018 in Kraft treten wird, die Finanzierungsprobleme lösen wird.

Finanzierung des NAF

Bisher sind nur der Mineralölsteuerzuschlag sowie die Erträge des Verkaufs der Autobahnvignetten zweckgebunden verwendet worden. Neu wird zusätzlich zweckgebunden die Automobilsteuer, 10% der Mineralölsteuer auf Treibstoffen, wie Benzin und Diesel sowie auf Erdöl, Erdgas… und der aus ihnen gewonnenen Produkten sowie die Abgaben für E-Fahrzeuge in den Fonds fliessen.

Verwendungszweck des NAF

Der Fonds wird den Betrieb, den Unterhalt, die Engpassbeseitigungen und die Fertigstellung der Autobahnen finanzieren. Daneben werden Beiträge an Agglomerationsprojekte wie Strassen, Fuss- und Velowege, Bus und Tram zur Finanzierung und Unterhalt geleistet werden.

Kosten für den Verkehrsteilnehmer

1974 ist der Mineralölsteuerzuschlag pro Liter Benzin und Diesel von 30 Rappen eingeführt und seither unverändert geblieben. Der Stimmbürger ist nun mit einer Erhöhung dieser Abgabe von 4 Rappen einverstanden. Dieser Betrag ist nur ein Bruchteil von 15 Rappen, welche die Regierung vorgängig forderte und vehement bekämpft worden ist. Doch ist es noch nicht soweit. Bern geht davon aus, dass die Erhöhung des Zuschlags frühestens 2019 angewandt wird, lässt jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Hintertürchen offen: Sollte sich ein höherer Finanzierungsbedarf als die geplanten jährlichen Einnahmen von 3 Mrd. CHF ergeben, werde weitere Erhöhungen von Abgaben zu Lasten der Autofahrer eingefordert. Eine eigenmächtige Erhöhung durch die Regierung dürfte jedoch keine Chance haben, da in einem solchen Fall erfahrungsgemäss das Referendum ergriffen werden dürfte.

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