Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Verkehrsunfall: Haftung trotz Vorfahrt?

Quelle: ERGO Group

Wer im Straßenverkehr Vorfahrt hat, glaubt sich im Recht, wenn ein Unfall passiert. Vorfahrt bedeutet aber nicht automatisch keine Haftung. Hätte der vorfahrtsberechtigte Fahrer nur bremsen oder leicht ausweichen müssen, um den Unfall zu vermeiden, muss er wegen Mitverschuldens unter Umständen 50 Prozent des Schadens tragen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Das Gericht verhandelte einen Verkehrsunfall, bei dem eine Fahrerin in eine Vorfahrtsstraße eingefahren war. Die Fahrspur, auf die sie wollte, war jedoch durch andere Fahrzeuge blockiert. Sie blieb daher quer zur Fahrbahn stehen. Ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer kollidierte daraufhin mit ihrem Auto. Er verklagte die Fahrerin auf Schadenersatz. Dabei berief er sich darauf, dass sie durch ihr regelwidriges Verhalten den Unfall verursacht habe.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Celle gestand dem vorfahrtsberechtigten Fahrer zu, dass seine Unfallgegnerin die Verkehrsregeln verletzt habe – genauer gesagt § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es, dass Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in eine Fahrbahn niemanden gefährden dürfen. Andererseits sei der Fahrer aber auch besonders unaufmerksam gewesen. Denn er hätte den Unfall durch ein leichtes Abbremsen oder ein kleines Ausweichen problemlos vermeiden können. Er habe § 1 der StVO verletzt – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Pflicht, sich so zu verhalten, dass andere nach Möglichkeit keinen Schaden davontragen. Daher trage er eine deutliche Mitschuld an dem Unfall. Das Gericht ging hier von einem Mitverschulden von 50 Prozent aus. Dementsprechend musste der Fahrer trotz Vorfahrt für die Hälfte des Schadens haften.

Was bedeutet das für Verbraucher?

“Verkehrsteilnehmer sollten sich immer wieder klar machen, dass das Vorfahrtsrecht keinen Anspruch auf Vorfahrt um jeden Preis gewährt”, kommentiert Michaela Rassat. Jeder Verkehrsteilnehmer hat in jeder Situation Rücksicht auf andere zu nehmen und einen Unfall zu vermeiden, so gut er es kann. Dazu gehört auch, auf plötzliche Hindernisse zu achten. “Das Urteil des OLG Celle zeigt, dass Unfallbeteiligte auch dann mit einer hohen Mithaftung rechnen müssen, wenn sie Vorfahrt gehabt haben”, ergänzt die D.A.S. Expertin. Die Quote, mit der sie im konkreten Fall haften, richtet sich dabei immer nach den Umständen des Einzelfalles.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19. Dezember 2017, Az. 14 U 50/17

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Nach oben scrollen