Das müssen Sie beim Tuning beachten

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Das Fahrzeug neu lackieren oder die Boxen austauschen –  nichts Besonderes. Einige Autoliebhaber bauen jedoch ihr ganzes Auto um. Für sie stellt das Tuning ein Hobby dar, in welches sie viel Zeit und Geld investieren. Umso ärgerlicher ist es, wenn es dann aufgrund vorherrschender Gesetze nicht für die öffentlichen Straßen zulässig ist. Daher sollten Sie sich darüber informieren, was beim Tuning erlaubt ist und was nicht.

Beim Tuning handelt es sich um das Umbauen und Verändern eines Fahrzeuges. Neben dem Erscheinungsbild soll auch die Leistung des Autos verändert werden. Der Begriff leitet sich vom Englischen „to tune“ ab und bedeutet so viel wie „etwas abzustimmen“ oder „in den Einklang bringen“. Doch auch die Straßenverkehrsordnung und die Straßenzulassungsordnung sehen Vorschriften für die Gestaltung vor.

Das Tuning lässt sich in das optische und das technische Tuning unterteilen. Beim optischen Tuning soll die Ästhetik des Fahrzeuges nach den Wünschen des Besitzers verändert werden. Dies ist immerhin beim Innenraum des Fahrzeuges ohne Genehmigungen möglich. Sollen jedoch die Beleuchtungen ausgetauscht werden, greifen die Paragraphen 49-54 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Diese schreibt die Intensität der Glühlampen und LED’s vor, die genutzt werden darf. Weiterhin darf die ursprüngliche Funktion der Beleuchtung durch die Umbauten nicht beeinträchtigt sein.

Auch hinsichtlich der Lackierungen eines Fahrzeuges, bestehen spezielle Vorgaben. So dürfen Fahrzeuge nur in Warnsignalen lackiert werden, wenn sie einem bestimmten Zweck dienen, so z.B. Feuerwehrautos. Besonders beliebt bei Tuning-Begeisterten ist der Austausch der Boxen. Auch das ist in der Regel erlaubt, jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Lautsprecher nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, weil sie z.B. die Sirene des Martinshorns übertönen.

Das technische Tuning bewirkt die Veränderungen der Leistungen des Fahrzeuges. Hierbei wird z.B. die Karosserie ausgewechselt oder die Aerodynamik verändert. Zudem lassen sich viele Autobesitzer ihr Fahrzeug tiefer legen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes tiefergelegte Auto auch für die öffentlichen Straßen zugelassen ist. Gleiches gilt für die Reifen. Diese müssen zum Fahrzeug passen und dürfen nicht die Sicherheit gefährden. In der Regel verändert der Austausch der Reifen jedoch die Fahreigenschaften, Fahrstabilität sowie Straßenhaftung, Kurvenlaufeigenschaften und Bremsverhalten.

Wurde ein Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprechend verändert, kann das zum Entzug der Betriebserlaubnis führen und zudem hohe Bußgelder zur Folge haben. Laut §19 Abs.2 StVZO wird die Betriebserlaubnis entzogen, wenn sich durch das Tuning die Fahrzeugklasse des Autos ändert, davon eine Gefährdung ausgeht oder die Änderungen nicht durch eine Prüfung abgenommen wurden. Daher muss eine zertifizierte Prüforganisation die Umbauten begutachten und diese in den Fahrzeugschein eintragen. Bei Kontrollen muss die Bauartgenehmigung oder die allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile vorgelegt werden. Andernfalls können folgende Sanktionen bevorstehen:

  • Bußgeld in Höhe von 10 Euro, wenn die ABE oder Bauartgenehmigung nicht mitgeführt wird.
  • Bußgeld in Höhe von 50 Euro, wenn das Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren wird.
  • Bußgeld in Höhe von 90 Euro, wenn durch das Fahren ohne Betriebserlaubnis die Umwelt beeinträchtigt wurde.
  • Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, wenn durch das Fahren ohne Betriebserlaubnis die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.

Weitere Informationen zum Thema „Tuning“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldrechner.org viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Abstand, Beleuchtung und Führerschein.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.