Achtung Autofahrer bei Baustellen: Neuer Bussenkatalog 2017

Sommerzeit ist Ferienzeit – zu schnelles Fahren im Baustellenbereich kann sehr teuer werden

Kraftfahrzeugfahrer, welche Ihre Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle wie bei “Stau”, “Baustelle”, …nicht der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit anpassen, riskieren eine Busse von EUR 100,00 sowie 1 Punkt in Flensburg. Dazu kommen noch die Bussen der eigentlichen Geschwindigkeitsübertretung im Baustellenbereich. Die Höhe der Strafe beginnt bei EUR 10,00 und kann bis EUR 600,00 (ausserorts), bzw. EUR 680,00 innerorts betragen. Ab 26 – 30 km/h droht auch ein Führerausweisentzug, falls innerhalb eines Jahres bereits eine Übertretung mit mindestens 26 km/h begangen worden ist. Falls nicht, gilt ab 31 – 40 km/h (innerorts), bzw. 41 – 50 km/h ausserorts in jedem Fall ein Fahrverbot.

Neben der Strafe wegen der Geschwindigkeitsübertretung kann eine Zusatzstrafe wegen “Vorsatz” und / oder “Beharrlichkeit” ausgesprochen werden

  • Vorsatz: § 276 Abs. 1 BGB definiert den Begriff Vorsatzes und unterscheidet dabei zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ein Vorsatz kann somit entstehen, indem ein Verbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung mehrmals angezeigt und nicht beachtet worden ist
  • Beharrlichkeit: § 238 StGB beschreibt den Begriff der Beharrlichkeit. Falls eine Rechtswidrigkeit wiederholt begangen wird, kann dieses Vorgehen durch die Polizei als Wiederholungsabsicht bewertet werden.

Neuerungen der Strassenverkehrsordnung (StVO) 2017 für PKWs und Motorfahrräder

  • Die Bussen für die Benutzung von Handys während der Fahrt durch den Lenker ist erheblich teurer geworden. Im Zuge der Neuerungen wird bestimmt, dass auch eBooks Reader, Tablets, Videobrillen und das Schreiben von SMS unter dieses Verbot fallen
  • Es werden neue Verkehrsschilder eingeführt
  • Als Straftat gilt neu die Beteiligung an einem illegalem Strassenrennen. Bisher galt die Teilnahme an einem solchen Ereignis nur als Ordnungswidrigkeit
  • § 11 Abs. 2 StVO bestimmt, dass ab 2017 Motorfahrzeuge eine Rettungsgasse für Polizei und Hilfsfahrzeuge zwischen dem äusserst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden haben

Text: meinautomagazin.de
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