Es misst und blitzt der Super-Blitzer zwei Sünden gleich auf einen Sitz!

Mit diesem Reim frei nach Loriot beschreibt ein Augsburger Fachanwalt für

Bei einer gelben Ampel noch schnell aufs Gas zu treten, ist nun eine doppelt schlechte Idee.

Verkehrsrecht das Ungemach, das Autofahrern von den neuen HighTech-Blitzern droht.

Im Kampf um mehr Sicherheit im Straßenverkehr wurde nunmehr der vierte sog. “Super-Blitzer” in Augsburg montiert. Diese ca. 100.000 Euro teuren hochmodernen Geräte dienen der kombinierten digitalen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und sind vollgestopft mit modernster digitaler Technik. Während die insgesamt sieben analogen Rotlicht-Blitzer weder über eine automatische Blendeneinstellung, noch über digitale Bildgebung verfügen, sollten diese modernen Geräte in Zukunft Bilder von deutlich besserer Qualität und höherer Beweiskraft liefern.

Mit HighTech-Säulen gegen Raser und Rotlichtsünder zugleich

An nachfolgenden Standorten sind die HighTech-Blitzer nunmehr in Augsburg im Einsatz:
– Kreuzung Chippenham-Ring / Augsburger Straße (sog. “Segmüller-Kreuzung”)
– Kreuzung Friedberger Straße / Ecke Sanderstraße
– Kreuzung Inverness-Allee / Hofrat-Röhrer-Straße
– Kreuzung Schaezlerstraße / Ecke Frölichstraße

Während der Super-Blitzer in der Schaezlerstraße das analoge Gerät ersetzte, bleiben die übrigen sechs analogen Rotlichtüberwachungsgeräte vorerst noch im Betrieb.

Diese Verkehrsüberwachungsgeräte neuester Generation werden aktuell überall in Deutschland aufgestellt. Bei einer gelben Ampel zukünftig noch schnell aufs Gas zu treten, ist nun wegen der Doppelfunktion der neuartigen Geräte eine ebenso schlechte wie teure Idee: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h beträgt die Geldbuße 80,00 €, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h bereits 100,00 €. In beiden Fällen wird jeweils ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h beträgt die Geldbuße bereits 160,00 €, es werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen und ein Regelfahrverbot von einem Monat verhängt. Hat dabei die Ampel auch schon auf rot geschaltet, wird es noch teurer.

Der Autor Rechtsanwalt Udo Reissner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger in der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg

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