Waldeigentümer

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze

Mountainbiker im Wald gestürzt: Gemeinde haftet nicht Die Verkehrssicherungspflicht der Straßen gilt nicht für Waldwege. (Bildquelle: ERGO Group) Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte “waldtypische Gefahren”. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden. […]

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Mountainbiker im Wald gestürzt: Gemeinde haftet nicht Die Verkehrssicherungspflicht der Straßen gilt nicht für Waldwege. (Bildquelle: ERGO Group) Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte “waldtypische Gefahren”. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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