Verkehrssünderkartei

Keine Abkürzung: Seitenstreifen nur in Ausnahmefällen befahren

R+V24: Führerscheinwissen im Test Wiesbaden, 26. Oktober 2016. Im Stau geht es nicht voran, die nächste Ausfahrt ist in Sichtweite: Da weicht so mancher Autofahrer auf den Seitenstreifen aus, um schneller voranzukommen. Jeder Sechste hält dies für eine gute Idee, wie eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch damit setzt er nicht nur sich und

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Gefährliches Rückwärtsfahren: Bei einem Unfall Teilschuld möglich

R+V-Infocenter: Autofahrer haben Sorgfaltspflicht – auf Autobahnen drohen hohe Bußgelder und Fahrverbot Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung Wiesbaden, 17. Dezember 2015. Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen – selbst wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.

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