Steuerliche Ermäßigung von Autogas bis Ende 2022 – PROGAS begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages.

Die steuerliche Ermäßigung von Autogas bleibt laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02. Juni 2017 bis Ende 2022 bestehen. PROGAS GmbH & Co KG begrüßt ebenso wie der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) diese Entscheidung.

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