Reparaturbedarf

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Zivilrecht

Prüf- und Hinweispflichten von Autowerkstätten Eine Autowerkstatt muss ihren Kunden informieren, wenn weiterer Reparaturbedarf besteht. (Bildquelle: ERGO Group) Eine Autowerkstatt muss ihren Kunden informieren, wenn über den erteilten Auftrag hinaus weiterer Reparaturbedarf am Fahrzeug besteht. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werkstatt sich bei der Reparatur mit den betreffenden Teilen befasst und diese schwer zugänglich […]

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Prüf- und Hinweispflichten von Autowerkstätten Eine Autowerkstatt muss ihren Kunden informieren, wenn weiterer Reparaturbedarf besteht. (Bildquelle: ERGO Group) Eine Autowerkstatt muss ihren Kunden informieren, wenn über den erteilten Auftrag hinaus weiterer Reparaturbedarf am Fahrzeug besteht. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werkstatt sich bei der Reparatur mit den betreffenden Teilen befasst und diese schwer zugänglich

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