Rechtsschutz

Zeitumstellung: Wildunfälle mehren sich

In der Nacht auf Sonntag, den 28. Oktober 2018 werden die Uhren um eine Stunde von Sommer- auf Winterzeit zurückgestellt. Der Deutsche Jagdverband warnt im Zusammenhang mit der Zeitumstellung vor erhöhter Gefahr für Wildunfälle. Der Grund: Nachdem die Uhr eine Stunde zurückgestellt wurde, fahren viele Menschen nicht mehr im Dunkeln zur Arbeit, sondern während der Morgendämmerung – wenn vermehrt Wildtiere unterwegs sind. Dabei könnten viele Unfälle mit wild lebenden Tieren vermieden werden. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.

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laub auf auto

Laubbläser erschreckt Autofahrer: Wer haftet bei Unfall?

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht Wer im Herbst mit einem Laubbläser arbeitet, muss Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um andere nicht zu schädigen. Nach einem Autounfall kann der Geschädigte allerdings nur dann Schadenersatz verlangen, wenn er nachweist, dass tatsächlich die Arbeit mit dem Laubbläser den Unfall verursacht hat. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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parken

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Kollision im Dunkeln: Falschparker haftet mit Wer regelwidrig parkt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindert, muss bei einer Kollision auch einen Teil des Schadens tragen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. OLG Frankfurt a. M., Az. 16 U 212/17 Hintergrundinformation: Bei jedem Verkehrsunfall wägen die Gerichte genau ab,

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Cool bleiben auf dem Weg in den Urlaub

Trotz Ferien-Stau: Beleidigungen im Straßenverkehr vermeiden Wer seinen Ärger durch Beschimpfungen und beleidigende Gesten äußert, riskiert eine saftige Strafe. (Bildquelle: ERGO Group) Startschuss für die Sommerferien: In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland schließen heute die Schultore. Die anderen Bundesländer folgen in den nächsten Wochen. Die Folge: Verstopfte Straßen und kilometerlange Staus. Da liegen schnell die

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Tierschutzrecht

Hund im Sommer im Auto gelassen: Geldbuße Wer seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Denn Autos heizen sich sehr schnell auf, dadurch gerät der Hund in Lebensgefahr. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München zu Ungunsten einer

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Schneechaos im Berufsverkehr

“Schneechaos im Berufsverkehr” – Saisonale Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei witterungsbedingten Verspätungen? So schön Schnee auch sein kann, im Berufsverkehr ist er wenig beliebt. Denn vor allem in großen Mengen sorgt er für Staus und Verspätungen. Wer nach oder während starker Schneefälle mit Auto, Bahn oder Bus auf dem Weg zur Arbeit ist, sollte daher Zeit und Geduld mitbringen. Und

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Unfall: Blendung durch anderes Auto ist keine Entschuldigung Ist ein Autofahrer durch ein anderes Fahrzeug so geblendet, dass er nichts mehr sieht, muss er langsam fahren und notfalls anhalten. Fährt er jedoch mit unvermindertem Tempo weiter und verursacht einen Unfall, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Schäden beim Abschleppen: Wer haftet? Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, bittet in der Regel dort um Hilfe, wenn der Wagen liegen bleibt. Kommt es dann beim Abschleppen zu Schäden am Fahrzeug, kann dessen Besitzer den vom Automobilclub beauftragten Abschleppdienst nicht direkt verklagen. Denn zwischen Fahrzeughalter und Abschleppdienst besteht kein Vertrag. Auch ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch

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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Kolonnenspringen: Erhöhtes Haftungsrisiko Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten. Aber: Wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall und haftet für einen Teil des Schadens. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht München. OLG München, Az. 10 U 4448/16 Hintergrundinformation:

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