Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Kolonnenspringen: Erhöhtes Haftungsrisiko Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten. Aber: Wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall und haftet für einen Teil des Schadens. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht München. OLG München, Az. 10 U 4448/16 Hintergrundinformation: […]

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