Prozente in der KFZ-Versicherung erfolgreich übertragen lassen

Prozente in der KFZ-Versicherung erfolgreich übertragen lassen

Für die Prämienhöhe in der Kfz-Versicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse eine entscheidende Rolle. Dabei gilt, dass die Prämie mit steigender SF-Klasse sinkt. Gut, wenn sich die Prozente auf die eigene Autoversicherung übertragen lassen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, müssen diese aufgrund des statistisch höheren Unfallrisikos besonders tief in die Tasche greifen. Doch wer kann die Prozente übernehmen und welche Voraussetzungen gelten?

Wann macht die Übertragung der Prozente Sinn?

Wer als Fahranfänger nicht auf einige unfallfreie Jahres verweisen kann, muss mit einer hohen Einstufung und demnach mit einer hohen Versicherungsprämie rechnen. Aus diesem Grund versichern viele von ihnen ihr Fahrzeug erstmal über die Eltern. Erst wenn der Nachwuchs einige Jahres Fahrpraxis gesammelt hat, bietet es sich an, die SF-Klasse des Vertrags auf das Kind zu übertragen. Sinnvoll ist die Rabattübertragung allerdings nur dann, wenn der Elternteil wirklich auf diesen verzichten kann. Schließlich geht der erfahrene Rabatt unwiderruflich verloren. Besonders interessant ist die Übertragung der SF-Klasse dann, wenn der Nachwuchs lediglich den Zweitwagen fährt und die SF-Klasse dieses Fahrzeug übernimmt. Der Rabatt für das Erstfahrzeug bleibt nämlich hiervon unberührt. Geben Eltern oder Großeltern ihren Schadenfreiheitsrabatt etwa aus Altersgründen auf und soll dieser übertragen werden, so muss dies meistens binnen einer Frist von 12 Monaten seit Vertragskündigung geschehen.

Hinweis: Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts kommt lediglich für Kfz- Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in Frage. Denn die Teilkaskoversicherung kennt keine SF-Klassen.

Übertragung ist sinnvoll:

– Familienangehöriger schafft Fahrzeug aus Altersgründen ab

– Kind übernimmt Zweitwagen

– Familienmitglied verstirbt

Übertragung ist nicht sinnvoll:

– Bei einem Fahrzeug, welches selbst weiterverwendet werden soll

– Für Fahranfänger

Wer kann vom Rabatt profitieren?

Von der Übertragung der Prozente können mehrere Personen profitieren. Hierunter fallen

– Ehepartner/in

– eigene Kinder

– Eltern

– Lebensgefährte, nicht-leibliche Kinder, Enkel (nicht bei allen Versicherungsgesellschaften)

Hinweis: Das Fahrzeug, auf das die Prozente übertragen werden sollen, muss in der Regel derselben oder einer niedrigeren Fahrzeuggruppe angehören. Das bedeutet, dass die Übertragung unter PKW, Krafträdern, Campingfahrzeugen und LKW bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse problemlos möglich ist.

Kann der gesamte Rabatt übertragen werden?

Voraussetzungen für die Übertragung der Prozente stellen nicht nur auf den berechtigten Familienkreis ab. In den meisten Fällen sieht eine weitere Bedingung vor, dass der Profiteur regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren ist, dessen SF-Klasse übertragen werden soll. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen zudem, dass der Begünstigte als Hauptfahrer gemeldet war. Diese Voraussetzungen müssen jedoch nicht bei jedem Anbieter erfüllt werden. Grundsätzlich gilt allerdings, dass der Empfänger lediglich den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen kann, wie er ihn selbst hätte erfahren können, seit er seine Fahrerlaubnis besitzt. Hat ein Fahrer beispielsweise seinen Führerschein erst vor vier Jahren erworben, so kann er höchstens den Rabatt für vier Jahre übernehmen. Die überschüssigen SF-Klassen verfallen unwiderruflich.

Sonderfall Carsharing: Wer seine Fahrpraxis als junger Fahrer ausschließlich mit Mietfahrzeugen erlangt hat, kann diese Jahre bei Erwerb eines eigenen Autos für sich nutzen. In diesem Fall muss sich der Fahrer lediglich die Nutzungszeiten des Carsharing-Unternehmens bestätigen lassen. Auf diese Weise ist eine bessere Einstufung möglich, als mit der üblichen SF-Klasse ½.

Rabattübertragung auch bei Versichererwechsel möglich?

Übertragene SF-Klassen erkennt nicht nur die eigene Versicherungsgesellschaft an. Wer nämlich den Versicherer wechselt, kann dort die fremde SF-Klasse geltend machen. Im Zweifel sollte sich der Wechselwillige die Möglichkeit der Rabattübertragung sowie die neue Prämie bestätigen lassen. Beim alten Versicherer ist nach der Tarifauswahl hingegen ein Antrag zur Rabattübertragung anzufordern. Einige Anbieter stellen dieses Formular auf ihrer Homepage auch zum Download bereit. Der neue Versicherer fragt vom Vorversicherer schließlich die Schadenfreiheitsklasse ab und übernimmt diese für den neuen Vertrag.

Hinweis: Übertragen wird grundsätzlich nur die SF-Klasse. Die dahinterstehenden Prozente können hingegen von Versicherer zu Versicherer abweichen. Zu beachten ist, dass Sonderrabatte beim Vorversicherer verloren gehen können.

Fazit

Kinder, Partner sowie weitere Familienangehörige können durch die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts viel Geld in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sparen. Dies gilt in besonderem Maße für jüngere Fahrer. Diese sollten jedoch einige Jahre Fahrpraxis sammeln, ehe sie sich die Prozente übertragen lassen. Schließlich kann der Empfänger grundsätzlich nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er seit Führerscheinerwerb selbst hätte erfahren können. Attraktiv ist die Übertragung schadenfreier Jahre von einem Zweitwagen. Die Person, die den Rabatt abgeben möchte, sollte seine Entscheidung vorab genau durchdenken. Denn durch die Übertragung geht die SF-Klasse endgültig verloren.