Motortuning – Was ist erlaubt?

Motortuning Bußgeld 2018Das Tuning hat sich bei Autoliebhabern schon längst etabliert. Neben optischen Verschönerungen des geliebten Fahrzeugs, verändern einige Hobby-Tuner jedoch auch die Leistung ihres Autos. Da hierbei sowohl die eigene als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden soll, gibt es verschiedene Vorschriften, die vorgeben, welche Veränderungen erlaubt sind und worauf beim Tuning geachtet werden muss.

Das sogenannte „Motortuning“ erzielt in erster Linie das effizientere aber auch schneller Fahren des jeweiligen Fahrzeuges. Demnach werden Veränderungen bezüglich der Motorleistung vorgenommen. Mittlerweile gibt es dafür viele verschiedene Varianten und Optionen, von denen jedoch nicht alle in der EU zugelassen und legal sind.

Die EG-Betriebserlaubnis erlaubt den Einbau von Teilen in der gesamten Europäischen Union. Das Fahrzeug muss hier nicht vorgeführt, die Erlaubnis jedoch immer mitgeführt werden. Handelt es sich allerdings um sehr umfangreiche Umbauten, ist eine Einzelabnahme jedes veränderten Teils durch die Prüfungsorganisation unumgänglich. Werden hingegen weniger aufwendige Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel auch ein Teilgutachten ausreichend.

In erster Linie zählen zum Motortuning das Hinzufügen von Bauteilen, neuen Systemen oder der komplette Umbau des Motors. Aber auch der Einbau von Geräten, welche die Software beeinflussen könnten, gehört zum Motortuning und fällt unter den Begriff des „Chiptuning“. Werden in den Voreinstellungen installierte Programme jedoch verändert, erlischt die Betriebserlaubnis, so dass das Fahrzeug laut der Straßenverkehrsordnung nicht mehr im öffentlichen Verkehr zugelassen ist. In diesem Fall müssen die Veränderungen auf ihre Zulässigkeit geprüft und in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Sind veränderte Fahrzeuge ohne einen solchen Eintrag unterwegs, können bei Kontrollen hohe Bußgelder anfallen.

Weiterhin kann die fehlende Eintragung zum Verfall des Versicherungsschutzes führen. Nach einem Unfall kann die Versicherung des Kaskoschutz eine Kostenübernahme verweigern, so dass der Fahrzeugführer selbst für Schäden aufkommen muss. Bei neueren Fahrzeugen, die direkt nach dem Kauf verändert werden, verfällt zudem häufig die Herstellergarantie. Sind die neu eingebauten Teile nicht für das Fahrzeug geeignet, können bei Reparaturen hohe Kosten entstehen, die ebenfalls selbst getragen werden müssen.

Daher sollten Tuner vor allem darauf achten, dass alle Leistungssteigerungen eines Motor, die mehr als 5 Prozent betragen, abgenommen werden müssen. Andere Veränderungen sind hingegen laut Gesetzgeber gänzlich unzulässig. Zu diesen zählt zum Beispiel eine Anlage für die Lachgaseinspritzung sowie die Verwendung illegaler Softwareprogramme.

Das Motortuning ist auch indirekt möglich. Demnach können sich auch andere Maßnahmen, wie der Ausbau des Katalysators, leistungssteigernd auf den Motor auswirken. Der Katalysatorausbau ist jedoch in Deutschland ebenfalls illegal, kann über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen und zu einer Anzeige führen.

Weitere Informationen zum Thema „Motortuning“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldrechner.org viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Fahrverbot, Führerschein und Polizeikontrolle.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

 

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

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