Leicht Erklärt – Die Leistungen einer Kfz-Vollkasko!

Leicht Erklärt - Die Leistungen einer Kfz-Vollkasko!

Vollkasko – Der Rundumschutz fürs Auto (Bildquelle: © pro motion pic)

Leistung einer Kfz-Vollkasko!
In Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung für jeden Fahrzeugbesitzer gesetzlich Pflicht – allerdings kann man freiwillig auch direkt eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung abschließen. Dabei handelt es sich um Zusatzversicherungen, die im Schadensfall die Kosten übernehmen. Vollkaskoversicherungen sind deutlich umfangreicher als Teilkaskoversicherungen – wegen der besseren Vollkasko Leistung ist natürlich auch der Tarif dafür höher. Autobesitzer sollten daher schon im Vorfeld wissen, wann die Vollkasko einen Schaden übernimmt und dann nicht. Nur so kann entschieden werden, ob man diese Vollversicherung auch wirklich benötigt oder ob nicht schon eine Teilkasko-Police genügt.

Die Vollkaskoversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden und lässt sich sowohl für PKWs als auch für Motorräder und LKWs hinzubuchen. Oft nutzen Fahrzeugbesitzer diese Police, wenn Sie ein teures Auto bzw. ein neues Fahrzeug gut versichern möchten.

Die Vollkasko Leistung: Was zahlt die Versicherung und was nicht?

Natürlich sind in der Vollkasko-Versicherung zunächst einmal sämtliche Leistungen eingeschlossen, die auch in einer Teilkasko-Police enthalten wären. Das sind Schäden, die unter anderem durch Hagel, Sturm, Blitz, Diebstahl oder Einbruch entstehen sowie weitere Schadensarten, die je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Unterschiede sind jedoch, dass die Vollkasko auch Schäden durch Vandalismus oder auch Schäden, bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann, übernimmt.

Ein solch umfangreicher Schutz lohnt sich allerdings in keinem Fall nur für Besitzer von neuen und teuren Fahrzeugen, sondern auch für junge Fahranfänger, da diese – laut Statistiken – die meisten Unfälle verursachen, was an der fehlenden Fahrpraxis liegt. Bei ihnen ist das finanzielle Risiko durch hohe Kosten für eine Reparatur oder gar für Schadensersatz besonders hoch.

Doch es gibt auch Fälle, in denen die Vollkasko-Versicherung nichts bezahlt. Die Kosten werden beispielsweise dann nicht übernommen, wenn man als Versicherte fahrlässig handelt und dadurch ein Schaden entsteht – dies wird jede seriöse Versicherungsgesellschaft eingehend prüfen. Darüber hinaus besteht bei Vorsatz ebenfalls keine Leistungspflicht durch den Versicherer.

Lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung für einen Gebrauchtwagen?

Dass eine KFZ-Vollkasko-Versicherung sich für neue Fahrzeuge und für Fahrzeuge mit hohem Wert lohnt, steht außer Frage. So manch einer fragt sich jedoch auch, ob sich diese Police auch für Besitzer eines Gebrauchtwagen rentiert. Grundsätzlich sollte man sich hier an einer einfachen Faustregel orientieren: Empfehlenswert ist eine Vollkasko-Versicherung nur in den ersten sechs Jahren nach dem Kauf eines Neufahrzeugs. Anschließend hat sich der Restwert so stark verringert, dass die Kosten für eine Vollkasko-Versicherung nicht mehr unbedingt rentabel sind. Auf der anderen Seiten haben viele Fahrzeuge für ihre Fahrer natürlich auch einen emotionalen Wert. Daher muss man als Fahrzeugbesitzer individuell entscheiden, ob man die Vollkasko-Versicherung wirklich benötigt.

Vollkasko Leistung oft zu gleichem Preis wie Teilkasko

Auf der anderen Seite sollte auch bedacht werden, dass die Vollkasko-Versicherung nicht zwingend mehr kosten muss als eine Teilkasko-Versicherung – und das, obwohl die Leistungen im Vollkasko-Schutz natürlich viel umfangreicher sind. Darüber hinaus bleibt die Schadensfreiheitsklasse in der Vollkasko-Versicherung erhalten, so dass man später einen Neuwagen besonders günstig mit dieser Police versichern kann, wenn man das möchte.
Ganz egal, wie man sich auch entscheidet: Wichtig ist, verschiedene Versicherer miteinander im Hinblick auf Vollkasko Leistung zu vergleichen, bevor man sich für ein Angebot entscheidet.

Alle Fragen rund um die Leistungen einer Kfz-Vollkasko werden auf dem Infoportal www.zahlt-die-vollkasko.de beantwortet!

Foto: © pro motion pic

Markus Keller
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