Abgasskandal – VW-Käufer sollten bis Jahresende handeln, um Schadensersatz geltend zu machen

VW muss die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge auf eigene Kosten nachrüsten. Es gibt aber noch keine gesicherten Erkenntnisse, wie sich die Umrüstung auf die Motoren auswirkt, ob beispielsweise der Spritverbrauch steigt.

Betroffene Kunden können auch weitere rechtliche Ansprüche geltend machen. Dann sollten sie allerdings handeln. Denn Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren bei Neuwagen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen im Normalfall schon nach 12 Monaten. VW hat auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Allerdings nur bis Ende 2017. Danach können mögliche Ansprüche auf Mängelhaftung verjährt sein. „Daher heißt es, vor Eintritt der Verjährung zu handeln und seine Rechte geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Auf Entschädigungen wie in den USA brauchen die deutschen Verbraucher offensichtlich nicht zu hoffen. Mehr als die Nachrüstung bei den Fahrzeugen mit manipulierten Diesel-Motoren bietet Volkswagen nicht an. Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann allerdings gegen den Händler oder gegen VW selbst klagen, da das Fahrzeug mangelhaft ist. Die meisten Besitzer der mit der Schummel-Software ausgerüsteten Fahrzeuge wurden inzwischen vom Konzern angeschrieben und können ihren Wagen nachrüsten lassen. Wer auf die Umrüstung verzichtet, riskiert, dass das Fahrzeug die Zulassung verliert, da es die zulässigen Grenzwerte nicht einhält.

Allerdings zeigten Praxistests, dass die Umrüstung andere Probleme mit sich bringen kann. So verbrauchten beispielsweise zwei umgerüstete VW Amaroks im Praxistest mehr Diesel, sodass dadurch auch der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids erhöht wurde. Aber selbst beim Ausstoß von Stickoxid wurden die Probleme nicht wirklich behoben.

Zudem warten einige VW-Besitzer bislang vergeblich auf die Nachbesserung. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge sind mangelhaft. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzten. Passiert dann immer noch nichts, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann erhält er den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.“

Ist der Stickstoffoxid-Ausstoß nach der Umrüstung immer noch zu hoch oder weist das Fahrzeug als Folge des Updates andere Mängel auf, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Möglich ist es aber auch, den Kaufvertrag anzufechten, da das Fahrzeug nicht die versprochenen Merkmale aufweist. „Niedrige Emissionswerte sind für viele Verbraucher ein Kaufargument. Wurden sie vorsätzlich über die Eigenschaften des Wagens wie z.B. den Schadstoffausstoß getäuscht, ist die Anfechtung möglich. Dass VW die Motoren manipuliert hat, um die Abgaswerte einzuhalten, steht ja außer Frage. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf Seiten der Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Eine weitere Möglichkeit, sein Fahrzeug wieder zurückzugeben und sein Geld zurückzuerhalten, eröffnet der Widerrufsjoker. Hat die Bank bei der Kreditvergabe nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt, ist die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf ist noch immer möglich. Vorteil: Wurde der Wagen über eine Autobank finanziert, liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch einen erfolgreichen Widerruf der Kaufvertrag ebenfalls rückabgewickelt wird.

Mehr Informationen: www.vwklage.com/

Rechtsanwältin Beatrice Baume

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